Unser Service für verordnende Ärzte und Ärztinnen
- Beratung
- Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu allen Fragen bezüglich des Gerinnungsselbstmanagements.
- Wir vermitteln Ihre Patienten in ein qualifiziertes, nahe gelegenes Schulungszentrum.
- Fortbildung
Wir führen Fortbildungsveranstaltungen rund um das Thema Gerinnungsmanagement durch. Wünschen Sie zu diesen Veranstaltungen eingeladen zu werden, können Sie sich hier in unseren Verteiler eintragen.
- Kosten, Abrechnung und Budget
Gerät:
Das Gerät ist leistungsrechtlich ein Hilfsmittel und muss verordnet werden. Die Krankenkasse prüft die medizinischen und gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegebenenfalls über den MDK.
Testmaterial:
- Teststreifen sind leistungsrechtlich verordnungsfähige Geltungsarzneimittel im Sinne des § 2 AMG
- Leistungsrechtlich besteht ein Anspruch auf Blutteststreifen nach § 31 Absatz 1 SGB V, d.h. dass diese nicht zu den Hilfsmitteln zählen.
- Nach § 31 Absatz 3 SGB V entfällt für Blutteststreifen die Zuzahlungspflicht für Versicherte.
- Teststreifen sind leistungsrechtlich verordnungsfähige Geltungsarzneimittel und Bestandteil des Arzneimittelbudgets.
Bitte beachten Sie:
Erfolgt die Teststreifenverordnung leitliniengerecht* unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (der Bundesanzeiger erlaubt einen durchschnittlichen Verbrauch von ca. 100 Teststreifen im Jahr) ist kein Regress zu befürchten. - Nach § 302 SGB V müssen Heil- und Hilfsmittel getrennt verordnet werden, d.h., dass Teststreifen und Lanzetten auf getrennten Rezepten verordnet werden müssen.
*Leitlinien „Gerinnungsselbstmanagement“, DMW, 2001, 126(12): 346-351, H. Voeller, A. Bernado, Arbeitsgemeinschaft Selbstkontrolle der Antikoagulation (ASA e.V.)
