Indikationen

Eine Indikation ist der Grund für die Einleitung einer Therapie. Sie wird in Form der Diagnose (Krankheitsbild) gestellt.

Laut Bundesanzeiger – das ist die gesetzliche Grundlage für die Krankenkassen zur Kostenübernahme von medizinischen Leistungen –, Produktgruppe 21, vom 09. August 2002, sind die Voraussetzungen zur Kostenübernahme des Gerinnungsselbstmanagements bei folgenden Indikationen erfüllt (Z. n. = Zustand nach):